Zivilrecht

Beratung und Vertretung erfolgt in Rechtsstreitigkeiten bei Schuldverhältnissen rechtsgeschäftlicher oder gesetzlicher Art. Unter rechtsgeschäftlichen Schuldverhältnissen sind die vertraglich begründeten zu verstehen und damit zum Beispiel folgende Rechtsgebiete betroffen:

  • Kaufrecht
  • Mietrecht
  • Werkvertragsrecht
  • Reiserecht

Gesetzliche Schuldverhältnisse entstehen ohne Rechtsgeschäft der Parteien aufgrund tatsächlicher Voraussetzungen. Hierzu gehören:

  • Schadenseratz wegen unerlaubter Handlung
  • Ansprüche aus ungerechtfertigter Bereicherung