Verwaltungsrecht
Im Verwaltungsrecht wird der Bürger oder das Unternehmen gegenüber Behörden (oder Selbstverwaltungskörperschaften) vertreten. Hierbei kann es um hoheitliche Anordnungen durch Behörden, begehrte Genehmigungen, die Versagung oder Beschränkung von Rechten sowie hoheitlichen Zwang gehen.
Zu dem Verwaltungshandeln im Sozialrecht und Verkehrsrecht siehe dort.
Häufig ist der Behörde bei Verwaltungsentscheidungen durch Gesetz ein Ermessensspielraum eingeräumt, welcher in einem späteren Verfahren bei Gericht auch von diesem nur beschränkt auf Fehler überprüft werden kann. Deshalb kann es sinnvoll sein, frühzeitig die Entscheidungsfindung der Behörde begründet zu beeinflussen.
Auch sind regelmäßig kurze Rechtsmittelfristen zu wahren, Ausschlussfristen zu beachten und teilweise wurden Rechtsmittel zur Straffung der Verwaltungsverfahren im Laufe der Jahre abgebaut, so dass Rechte rechtzeitig wahrzunehmen und vor allem umfassend zu begründen sind.
Aus diesen Gründen ist es zweckmäßig, frühzeitig anwaltlichen Rat einzuholen.
Dem Verwaltungshandeln liegen diverse verschiedene Gesetze je nach Materie zugrunde und auch ein gesondertes Verfahrensrecht ist einzuhalten. Aus dem besonderen Verwaltungsrecht werden hier nur Teilbereiche bearbeitet (Klärung durch Anfrage).